Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere wichtigste Geschäftsbedingung ist Vertrauen! Vertrauen unserer Lieferanten, Vertrauen zu unseren Kunden und das Vertrauen unserer Kunden!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Carmanama GmbH

 

1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 60 Tagen nach Abgabe bestätigt hat oder die Lieferung erfolgt ist. Während dieser Frist ist der Käufer/Besteller an die Verbindliche Bestellung gebunden. Ein Widerruf seitens des Bestellers ist während dieser Zeit nicht möglich bei Lager/Vorlauffahrzeugen entfällt diese Bestätigung, sofern sie innerhalb von 60 Tagen zur Verfügung stehen. Keine Regressansprüche bei Nichtlieferung. Vereinbarungen, Nebenabredungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung per SWIFT-Überweisung fällig. Der Preis ist netto in €uro (Preis für Export, ohne MwSt). Sollte während der Lieferzeit der Preis durch den Hersteller steigen, muss der Verkäufer diese Preiserhöhung weiterberechnen. Der Käufer hat den Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung des %-Satzes der Preiserhöhung des ausländischen Lieferanten.

 

2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß und werden verbindlich oder unverbindlich vereinbart. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zur Last fällt, vorbehaltlich der Eigenbelieferung. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung und Betriebsstörungen verändern die genannten Lieferfristen. Konstruktions- oder Ausstattungsänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs / Exporteurs bleiben während der Lieferfrist vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.

 

3. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbartem Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Dem Käufer bleibt freigestellt, einen geringen Schaden nachzuweisen. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht auf Besitz des Kraftfahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Führt eine Störung (z. B. ein Exportstopp, Kontigentierung oder organisatorische Gründe des Herstellers) zu einer Verhinderung/Unmöglichkeit der Auslieferung kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche seitens des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

 

4. Dem Käufer ist zur Erhaltung seiner Gewährleistungs-/Garantieansprüche zwingend vorgegeben, alle Inspektions- und Wartungsarbeiten in autorisierten Hersteller-Vertragsbetrieben(Fabrikatsbetriebe) gemäß dem im Scheckheft angegebenen Intervallen ausführen zu lassen. Alle Inspektionen sind kostenpflichtig. Gewährleistungs-/Garantiearbeiten können nur in autorisierten Hersteller-Vertragsbetrieben ausgeführt werden. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb zu wenden. Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass die Garantiezeit aufgrund einer ausländischen Tageszulassung gegebenenfalls bereits begonnen hat. Grundsätzlich gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, Garantiebeginn bei Auslieferung des ausländischen Lieferhändlers.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.

 

6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass alle angeführten Preise netto ohne Steuern und Abgaben auf dieser Website angeführt sind, weil diese Fahrzeugangebote exklusiv als Exportangebote für Fahrzeughändler dritter EU Länder gedacht sind! Diese Fahrzeughändler sind verpflichet alle anfälligen Steuern und Abgaben in deren EU Land abzuführen. Carmanama übernimmt dafür keinerlei Haftung! 

 

7. Links zu Partnern: Carmanama übernimmt keine Haftung für den Inhalt aller Links zu dritter Webseiten.